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Grundsteuer Beruecksichtigung Verfassungsrechtlicher Zweifel Im Vorlaeufigen Rechtsschutz

## Grundsteuer: Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Zweifel im vorläufigen Rechtsschutz ### Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Grundsteuerreform Die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Kritiker bemängeln unter anderem die fehlende Gleichbehandlung von Grundstücksbesitzern, die unterschiedliche Grundstücksarten besitzen. Darüber hinaus bestehe die Gefahr einer Überforderung kleinerer Grundstücksbesitzer. ### Berücksichtigung der Bedenken im vorläufigen Rechtsschutz Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Grundsteuerreform werden bereits im vorläufigen Rechtsschutz berücksichtigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 15. Dezember 2022 entschieden, dass die Festsetzung von Grundsteuermessbeträgen auf Grundlage des Bundesmodellgesetzes bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden kann. ### Mögliche Konsequenzen Die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bedenken im vorläufigen Rechtsschutz kann zu weitreichenden Konsequenzen führen. So ist es möglich, dass die Grundsteuerreform im aktuellen Umfang nicht umgesetzt werden kann. In diesem Fall müssten alternative Lösungen gefunden werden, um die Grundsteuer gerechter und verfassungskonform zu gestalten.


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